Quantcast
Channel: Domus Apart » eCommerce Allgemein
Viewing all articles
Browse latest Browse all 10

Sofortüberweisung

$
0
0

In seinem law blog weist RA Udo Vetter heute auf die rechtliche Grauzone in Verbindung mit der Sofortüberweisung hin:

PIN und TAN gehören zu den Informationen, die man beim Onlinebanking besser nur so verwendet, wie es die eigene Bank gestattet. (Udo Vetter)

Der Charme dieses Verfahrens liegt nun darin, dass der Händler sofort eine Bestätigung der Überweisung erhält, und er somit die Ware sofort versenden kann.

Rechtlich umstritten ist allerdings, ob und inwieweit der Kunde grob fahrlässig handelt, indem er seine sensiblen Bankdaten Dritten zugänglich macht und damit gegen Bankbestimmungen verstößt.

Die Berliner Volksbank warnt:

Die Payment Network AG – die Firma hinter ‘Sofortüberweisung’ – kenne ich nicht, und trotz TÜV-Zertifizierung bleibt bei mir persönlich ein gewisses Unbehagen. Kritisch ist m.E., dass die Bankdaten – einschließlich PIN und TAN – auf der Webseite eines externen Dienstleisters eingegeben werden müssen.

Auf der Webseite von Conrad – im Beispiel von RA Vetter genannt – heißt es dazu:

Die Sofortüberweisung wird über eine SSL-verschlüsselte Verbindung übertragen. Mit Hilfe Ihrer PIN und TAN autorisieren Sie Ihre Überweisung, die dann von Ihrer Bank ausgeführt werden kann. PIN und TAN werden dabei von Conrad nicht gespeichert. Ihre Kontoauszugsdaten werden weder von Conrad noch von der Payment Network AG als Anbieter der Sofortüberweisung gespeichert, sondern aus dem Überweisungsformular direkt und verschlüsselt zur Bank geschickt.

Mein Tipp: wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Bankberater.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 10